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Art und Auslegung von Lagerbehältern

Bei der Aufstellung von Lagerbehältern für Eisen-III-salz-Lösungen müssen die Richtlinien der zuständigen Behörden (z. B. Forderung einer Auffangwanne, Überfüllsicherung u. a.) eingehalten werden.

Ein informatives Gespräch vor der Installation kann spätere Unstimmigkeiten vorbeugen.

Für die Diskussion mit der "Unteren Wasserbehörde" sei der Hinweis gegeben, daß Eisen-III-chlorid-Lösung der Wassergefährdungsklasse WGK 1 = schwach wassergefährdend zugeordnet ist.

Der Kauf von Behältern, die seitens des Herstellers bereits über sog. Bauartzulassungen oder Prüfzeichen verfügen, erleichtert eventuelle Genehmigungsverfahren erheblich.

Das Fassungsvermögen eines Vorratsbehälters sollte in einer vernünftigen Relation zur Verbrauchsmenge stehen. Dabei ist die sichere Vorratshaltung ebenso wie die Ausnutzung günstiger Frachttarife für die Belieferung zu berücksichtigen.

Bei Belieferung mit Straßentankfahrzeugen liegt die günstigste Frachtrate logischerweise bei voller Ausschöpfung der zugelassenen Ladekapazität. Diese liegt bei den relativ schweren Eisen-III-salz-Lösungen bei ca. 18 m³.

Besteht vom Bedarf her die Möglichkeit, diese Menge je Lieferung einzukaufen, bedeutet das für die Festlegung des Behältervolumens (bei Einplanung einer Reserve für evtl. Lieferfristen) eine Größenordnung von 23 - 25 m³ Fassungsvermögen.

Geht man davon aus, daß eine Vorratshaltung sinnvollerweise für mind. 2 Wochen erfolgt, reicht das genannte Fassungsvermögen eines Lagerbehälters für einen Verbraucher mit ca. 500 t Bedarf pro Jahr. Bei Verbrauchern mit max. 50 t Jahresbedarf reicht selbstverständlich auch ein Lagervolumen mit z. B. 10 m³ oder 15 m³. Hier fallen die entsprechend höheren Frachtkosten nicht sonderlich ins Gewicht.

Die technische Auslegung einer Tankanlage sollte dem Hersteller überlassen werden. Dieser hat ohnehin wegen der einzuhaltenden Garantien die festigkeitsbestimmenden Faktoren wie z. B. Wandstärke, Materialzusammensetzung, Untergrundbeschaffenheit usw. festzulegen.

Dabei wird der spätere Betreiber der Tankanlage oder (im Falle einer neuen Gesamtanlage) ein beauftragtes Planungsbüro die Lagerkapazität, Grundmaße des Aufstellungsortes sowie das gewünschte Rohrleitungssystem bestimmen.

Die Dimensionen der Wandstärken für Lagerbehälter muß unter dem Aspekt des relativ hohen spezifischen Gewichtes von Eisen-III-salz-Lösungen erfolgen.

So sind z. B. Kunststofftanks, die für die Lagerung von Heizöl (spez. Gewicht 0,8) ausgelegt sind, nicht geeignet, selbst wenn sie vom Werkstoff her als resistent betrachtet werden können. Aus der Vergangenheit sind Behälterschäden bekannt, die auf Instabilität zurückzuführen waren. Oftmals kam es zum Bruch, wenn Stahlverstärkungsringe an sog. Batterietanks nach Einwirkung von Eisen-III-salz-Lösung angegriffen wurden und zerbarsten.